Diskussionsbeitrag zur Professionalisierung von Lehrpersonen im inklusions- und sonderpädagogischen Bereich

09.06.2026

Die vorliegende Kurzfassung eines Beitrages von Andrea Holzinger & David Wohlhart analysiert die Entwicklungen in der Professionalisierung von Lehrpersonen in Österreich im Kontext inklusions- und sonderpädagogischer Anforderungen mit Blick auf aktuelle Reformperspektiven.

Vergleich der Ausbildungswege

  • Bis 2015 erfolgte die Qualifikation für inklusions- und sonderpädagogische Begleitung über ein eigenständiges Sonderschullehramt mit 180 ECTS-AP[1].
  • Seit 2015 sind diese Qualifikationen in Form von Schwerpunkten in die Ausbildung für die Primarstufe (60 ECTS-AP) bzw. Spezialisierungen für die Sekundarstufe (100–110 ECTS-AP) integriert.
  • Die alte Ausbildung musste beide Altersstufen abdecken und allgemeine Qualifikationen für den Lehrerberuf vermitteln. Für inklusions- und sonderpädagogische Inhalte blieben durchschnittlich 96 ECTS-AP, etwa die Hälfte davon weiter aufgeteilt auf Primar- und Sekundarstufe.
  • Der Kompetenzerwerb war und ist in beiden Ausbildungswegen mit pädagogischer Diagnostik, Barrieren des Lernens, inklusiver und sonderpädagogischer (Fach)Didaktik auf den Förderbereich Lernen ausgerichtet.
  • Die Förderbereiche sozial-emotionale und kognitive Entwicklung werden dabei nur ansatzweise behandelt. Eine Qualifikation für die Förderbereiche Hören, Sehen oder Motorik war und ist in der Grundausbildung nicht enthalten.

Aktuelle Diskussion und Reformbedarf

Kritische Stimmen zur neuen Ausbildungsstruktur merken an, dass die Inhalte nur unzureichend auf die aktuelle Praxis vorbereiten, zu wenige Studierende die Schwerpunkte bzw. Spezialisierungen absolvieren und diese zudem oft nicht im Bereich ihrer spezifischen Qualifikation eingesetzt werden. Sie leiten daraus die Forderung nach einer Wiedereinführung einer Sonderschullehrerausbildung ab.

Negative Konsequenzen eines eigenständigen Lehramts

  • Der Mehrwert der aktuellen Pädagog*innenbildung, der Fokus auf Altersstufen sowie die Gleichwertigkeit pädagogischer Berufe wird unterlaufen.
  • Die ausschließliche Qualifikation für eine bestimmte Gruppe von Schüler*innen schränkt die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten ein.
  • Die erforderliche Teamarbeit von Lehrpersonen in inklusiven Arbeitsbereichen wird durch getrennte Ausbildungswege erschwert.
  • Der in der gemeinsamen Ausbildung als wertvoll empfundene Kompetenztransfer in Bezug auf Individualisierung und Differenzierung von Methodik und Didaktik geht verloren.

Alternativen innerhalb der aktuellen Ausbildungsstruktur

  • Attraktivierung des Schwerpunkts bzw. der Spezialisierung Inklusive Pädagogik im Vorfeld der Studienwahl sowie beim Einsatz im Berufsfeld
  • stärkerer Bezug der Ausbildungsinhalte auf die Berufspraxis, längere Praxisphasen während des Studiums  
  • Begleitung durch qualifizierte Pädagog*innen im Berufseinstieg
  • Ausbau berufsbegleitender Weiterbildungsangebote für die in Lehrplänen und Lehrplanzusätzen angeführten spezifischen Förderbereiche

Zusammenfassung und Ausblick

Die aktuelle Pädagog*innenbildung umfasst alle pädagogischen Berufe und ermöglicht einen fokussierten Kompetenzerwerb für die Entwicklungs- und Bildungsbedarfe der Schüler*innen in ihrer jeweiligen Altersstufe.

Ein eigenständiges Lehramt für Inklusion und Sonderpädagogik müsste alle Altersstufen abdecken, allgemeine bildungswissenschaftliche und fachdidaktische Grundlagen vermitteln, könnte sich also auch nur zum Teil inklusions- und sonderpädagogischen Inhalten widmen und hätte zudem negative Auswirkungen auf das Berufsfeld.

Die Skepsis gegenüber der neuen Ausbildungsstruktur ist auch darin begründet, dass deren Rezeption im Berufsfeld noch nicht abgeschlossen ist.

Die Notwendigkeit gezielter Weiterentwicklungen zeichnet sich aber bereits ab, vor allem im Bereich der berufsbegleitenden Professionalisierung.

Mit diesem Diskussionsbeitrag verbinden wir den Appell, die im letzten Jahrzehnt erarbeitete Reform der Pädagog*innenbildung nicht vorschnell durch eine Rückkehr zu vergangenen Strukturen zu hinterlaufen, sondern an geeigneten Stellschrauben zu drehen, um Praxisanforderungen besser zu integrieren und die Professionalisierung zu stärken.

Die Langfassung des Beitrages finden Sie hier.


[1] ECTS-AP Anrechnungspunkte im European Credit Transfer System.
Ein Semester entspricht etwa 30 ECTS-AP

Hände von Kindern
Hände von Kindern